Geschichte der Verkehrsregeln in Österreich

04
Feb

Vorschriften in Österreich

Die erste offizielle Vorschrift in Österreich, die Kraftfahrzeuge und deren Halter betraf, war eine Verordnung der Statthalterei für Niederösterreich von 1899, welche neben den ersten Verhaltensvorschriften bereits eindeutige kraftfahrrechtliche Bestimmungen enthielt. Diese Bestimmungen bezogen sich nicht nur auf die Fahrzeuge, sondern auch auf den Fahrzeugbesitze. Der Kraftfahrzeughalter durfte sein Automobil nur Personen überlassen, die die volle Befähigung für das führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr besaßen. Mit diesem Verkehrsgesetz war auch eine eventuelle Haftung des Besitzers des Fahrzeugs verbunden. Ähnliche Verordnungen für Kraftfahrzeuge folgten im Jahr 1901 in Oberösterreich, im Jahr 1903 in Kärnten, Tirol und Vorarlberg sowie im Jahr 1904 in der Steiermark und in Salzburg. In dieser Salzburger Verordnung wurde zum ersten mal in der Geschichte ein Mindestalter von 18 Jahren für den Kraftfahrzeugbesitzer und damit auch indirekt für den Führer des Fahrzeugs festgelegt.

Die immer größer werdende Anzahl von Kraftfahrzeugen machte eine einheitliche Regelung des Automobilverkehrs über die Grenzen der Bundesländer hinweg erforderlich, weshalb vom Gesetzgeber am 27. September des Jahres 1905 die so genannte Automobilpolizeiverordnung erlassen wurde. Diese Automobilpolizeiverordnung galt für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, wie Automobilen und Motorrädern, auf dem Gebiet der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder. Die Verordnung enthielt verschiedene Eckpunkte des Verkehrsrechts.