Checkliste für die richtige Auswahl der Fahrschule
Dez
Eine Checkliste ist erforderlich, um die richtige Fahrschule auszuwählen.
Lage/Ausstattung/Ruf der Fahrschule
Bezüglich der Lage/der Ausstattung/ dem Ruf sollte man sich erkundigen, was Freunde und Bekannte über die Fahrschule berichten, ob sie gut ist. Die Fahrschule sollte mit Stil sein vom äußeren Erscheinungsbild und die Unterrichtsräume, Fahrzeuge gepflegt. Der Unterrichtsraum sollte für den Schüler gut zu erreichen sein und der Theorieunterricht sollte meistens in den Abendstunden stattfinden, deshalb wäre eine gute Erreichbarkeit der Fahrschule wichtig. Der Unterrichtsraum sollte mit bequemen Stühlen und Tischen ausgestattet und gepflegt sein. Man sollte sich ebenso fragen, ob mehrere Aushilfsfahrlehrer beschäftigt werden und man mit häufigem Lehrerwechsel rechnen muss. Die Fahrlehrer sollten einfühlsame Pädagogen sein mit mehr als 25 Jahren Erfahrung, die Chemie sollte zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer stimmen. Bei unseriösen Fahrschulen wird mit selbst errechneten Prüfungsergebnissen geworben, deshalb sollte man sich erkundigen, ob die Zahlen aus objektiven Quellen stammen. Man sollte sich erkundigen, ob die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband ist.
Beratung/Informationen
Bezüglich der Beratung/Informationen sollte man vor Vertragsabschluss klare Antworten auf alle Fragen erhalten, es sollte eine telefonische Beratung möglich sein und die Büromitarbeiter und auch andere sollten freundlich, geduldig, kompetent und ruhig sein. Die Fahrschule sollte die Fahrschüler innerhalb von 24 Stunden zurückrufen, das gleiche gilt auch für die Beantwortung von E-Mails. Bei einer Anfrage nach den Ausbildungskosten sollten dem Schüler alle Entgelte genannt werden, wenn man nach jedem Posten gesondert fragen muss, wirkt das sehr unseriös. Zudem sollte die Fahrschule bei der Antragstellung unterstützen, indem sie den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis persönlich zum Straßenverkehrsamt bringt und Fristen überwacht und einiges mehr. Die Fahrschule sollte immer einen Ausbildungspass zur Verfügung stellen, in dem alle wichtigen Informationen gesammelt sind und Termine für die Fahrstunden eingetragen werden können.
Entgelte
Aufgrund der Entgelte sind Fahrschulen gesetzlich verpflichtet, nach dem Grundbeitrag, Fahrstunden a 45 Minuten, Vorstellung zur Prüfung und für die Anhängerklassen für das Verbinden und Trennen und die Abfahrtkontrolle anzugeben. Der Grundbetrag sollte etwa das sieben oder achtfache betragen, wenn man das Engelt für eine Fahrstunde zu Grunde legt. Für Sonderfahrten sollte das Engelt nicht mehr als das 1,5 fache des Fahrstundenentgelts betragen, das Entgelt zur Vorstellung zur Prüfung sollte nicht mehr als das fünffache des Fahrstundenentgelts betragen. Pauschalpreise sind grundsätzlich untersagt, da kein Fahrlehrer im Voraus wissen kann, wie viele Fahrstunden der Fahrschüler benötigt, andernfalls ist die Fahrschule unseriös. Generell sollten mit dem Grundbeitrag alle Kosten für die Fahrschulverwaltung und des gesamten Theorie-Unterrichts abgegolten sein. Die Fahrschule ist dazu verpflichtet, einen Teilgrundbetrag zu erheben, falls der Fahrschüler die Theorieprüfung nicht besteht und weitere Ausbildungsleistungen in Anspruch zu nehmen sind.
Theorieprüfung
Bei der Theorieprüfung ist reiner Fragebogenunterricht nicht erlaubt, es sollte einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die Theorieausbildung geben und nach diesem Unterrichtsplan unterrichtet werden. Die Themenpläne werden immer monatlich erstellt und jedem Fahrschüler ausgehändigt oder dieser kann die Pläne auf der Homepage der Fahrschule einsehen. Jeder Fahrschüler sollte die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss einmal kostenlos und unverbindlich am Theorie-Unterricht teilzunehmen. Der Theorieunterricht sollte mindestens zweimal in der Woche angeboten, der Unterricht sollte interessant und lehrreich gestaltet sein, deshalb vorher eine Schnupperprobe vereinbaren. Wie oben erwähnt sind nur Fragebögen pauken unzulässig und auch pädagogisch sehr schlecht. Im Unterricht sollten immer moderne Medien wie DVD-, PC-Lernsysteme eingesetzt werden und die Fahrlehrer sollten immer auf Fragen der Schüler/innen eingehen. Der Fahrlehrer sollte den Schülern nicht nur Regeln klar machen, sondern auch die Verkehrsverhaltenslehre vermitteln.
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung sollte es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die Fahrausbildung geben und nach diesem Lehrplan ausgebildet werden. Der Fahrlehrer sollte über jede Fahrstunde Aufzeichnungen führen und bei den Fahrstunden sollte ein Vor- und Nachbesprechung anhand der Aufzeichnungen stattfinden. Zudem sollte sicher gestellt sein, dass alle Fahrstunden beim selben Fahrlehrer absolviert werden können. Der Fahrlehrer sollte sich während der Fahrstunden dem Fahrschüler komplett widmen und nicht mit dem Handy nebenbei privat telefonieren. Zudem sollte der Fahrlehrer keine Fahrstunden durchführen, die mit dem privaten Einkauf verknüpft werden. Vereinbarte Termine sollten vom Fahrlehrer pünktlich eingehalten werden und Fahrzeuge sollten niemals gewechselt werden, da sich der Schüler dann immer auf ein neueres Fahrzeug gewöhnen muss. Die Überland- und Beleuchtungsfahrten sollten so angelegt sein, dass besonders sicherheitsrelevante Lerninhalte und schwierige Verkehrsvorgänge geübt werden können. Bei der Autobahnfahrt sollte nicht nur durchgeprescht werden, es sollte auch ein genau abgestimmtes und ausgewogenes Programm stattfinden.