Schweizerische Fahrschulen

17
Mrz

Fahrausbildung in der Schweiz

In der Schweiz ist jeder Bürger der das 23. Lebensjahr vollendet hat berechtigt, den Fahrschüler, also den Inhaber eines Lernfahrausweises, bei der Fahrausbildung zu begleiten. Allerdings muss der Begleiter mindestens drei Jahre den Führerschein der gleichen Kategorie besitzen, für die auch der Führerscheinanwärter eine Fahrerlaubnis erhalten möchte und des Weiteren darf die Fahrausbildung nicht gewerblich erfolgen. Außerdem darf die Begleitperson, ohne Fahrlehrerausweis, höchstens einen Fahrschüler pro Jahr während der Ausbildungsfahrten begleiten.

Die Geschichte des Führerscheins und der Fahrschulen in der Schweiz ist eng mit der Entwicklung des Kraftfahrzeugs und der damit einhergehenden Massenmobilität durch die Motorisierung im Straßenverkehr verbunden.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts waren lediglich vereinzelte Fahrzeuge im öffentlichen Raum unterwegs, doch die Behörden gingen noch kurz vor der Jahrhundertwende dazu über, mit den motorisierten Teilnehmern des Straßenverkehrs eine Führerscheinprüfung durchzuführen. In der Schweiz wurden diese ersten Fahrprüfungen im Jahr 1890 abgenommen, wobei die weitere Entwicklung je nach Kanton unterschiedlich verlief.

In Deutschland hingegen wurde die erste Fahrerlaubnis im Jahr 1888 für Carl Benz ausgestellt, den Erfinder des Automobils und ein für ganz Deutschland gültiger Führerschein wurde am 3. Mai des Jahres 1909 eingeführt.
Dieser Führerschein blieb in seinen wesentlichen Teilen gültig bis zum Erscheinen der umstrittenen EU- Fahrerlaubnisverordnung vom 1. Januar des Jahres 1999.
Österreich führte Fahrprüfungen im Jahr 1889 ein, mit einer Verordnung der Statthalterei von Niederösterreich und einheitliche Regelungen folgten in den Jahren 1905 und 1910.
Zu diesem Zeitpunkt wurde in Österreich auch der Begriff Führerschein eingeführt.