Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe
Apr
Das richtige Verhalten
Wer eine Person in einer Notsituation, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, vorfindet ist verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Dies schließt alle Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Hierzu gehören unter anderem:
- das Absichern der Unfallstelle,
- das retten der Verunglückten aus akuter Gefahr,
- den Rettungsdienst alarmieren,
- Blutstillung, Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbelebung
- stabile Seitenlage
Unterlassene Hilfeleistung
Manchmal wird Unterlassene Hilfeleistung mit der Angst etwas falsch zu machen gerechtfertigt, auch die Angst, für mit der Rettung verbundene Kosten belangt zu werden kann eine Rolle spielen.
Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass eventuell entstandene Schäden und Kosten ersetzt werden. Wer Erste Hilfe leistet, hat nichts zu befürchten. Wer hingegen keine Hilfe leistet, macht sich der damit nach §323c des StGB strafbar.