Führerschein

Führerschein zum Führen von Kraftfahrzeugen

Für das Führen von Kraftfahrzeugen wird in der BRD in der Regel ein gültiger Führerschein benötigt, wie etwa bei Motorrädern, Pkw und Lastkraftwagen. Ausnahmen bilden gewisse Kleinkrafträder, für die lediglich eine Art Prüfbescheinigung benötigt wird sowie Kfz, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h nicht überschreiten.

Hier finden sich Hinweise für den Führerscheinerwerb sowohl in Deutschland, als auch im benachbarten Ausland. Spezielle Regelungen, durch die Minderjährige schon vor dem achtzehnten Lebensjahr Kraftfahrzeuge führen dürfen, werden ebenfalls behandelt. Dafür gelten natürlich besondere Auflagen, wie das Mitreisen einer befugten Begleitperson.