Führerscheinklassen

Informationen zu den Führerscheinklassen

FahrschulenNet bietet hier eine ausführliche Erläuterung der verschiedenen Führerscheinklassen, für die in der Bundes Republik Deutschland, Führerscheine erworben werden können. Anhand der Führerscheinklasse wird eine bestimmte Gruppe von Kraftfahrzeugen zusammengefasst. Dabei kann es sich sowohl um einspurige, als auch um mehrspurige Kraftfahrzeuge handeln, wie beispielsweise Kleinkrafträder, Krafträder, Personenkraftwagen oder auch Omnibusse.

In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, gibt es auch eine Einteilung der Fahrzeuge in unterschiedliche Führerscheinklassen, wobei sich die einzelnen Klassen teilweise gleichen, manchmal aber auch erheblich voneinander unterscheiden.

Autofahrer können künftig einen B-96-Führerschein in Deutschland erwerben. Hierfür braucht man eine mindestens siebenstündige Fahrschulung, um PKW-Caravan-Kombinationen bis zu einem Gesamtzuggewicht von 4,25 Tonnen führen zu dürfen. Inhaber die den Führerschein der alten Klasse 3 bis 1998 besitzen, sind von dieser Regelung nicht betroffen und dürfen weiterhin Gespanne bis zu

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2013 ändert sich einiges rund um das Thema Führerschein. Wir wollen Ihnen die Änderungen in diesem Artikel mitteilen: Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich? Aufgrund der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments wurden einige Änderungen zwecks des Führerscheins bereits am 20. Dezember 2006 beschlossen. Ziel dieser Richtlinie ist der, dass

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Mercedes Benz beginnt nach Markteinführung der neuen A-Klasse auch die Auslieferung des Fahrzeuges als Fahrschulauto. Zwei spezielle Ausstattungspakete werden durch das Fahrschulsondermodell >>toBE>toBE

Bisher durften 18 jährige Fahrschüler einen LKW-Führerschein für (C/CE) ohne Ausnahme erwerben, egal wie klein, groß, schwer oder leicht die LKWs sind. Das ist ab 2013 nicht mehr möglich. Die Fahrschüler dürfen danach nur noch bis zu 7,5 Tonnen fahren. Alles was darüber hinausgeht, dürfen Fahrschüler erst machen, wenn sie

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Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse T

Sonder Fahrerlaubnissklassen

Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse T ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse T beinhaltet ebenfalls die untergeordneten Klassen M, S und L. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 16. beziehungsweise dem 18. Lebensjahr. Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt zum

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Fahrerlaubnisklassen für Lastkraftwagen

LKW Fahrerlaubnisklassen

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse C1 Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse C1 ist ein Vorbesitz eines Führerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse B vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse C1 beinhaltet keine unter-geordneten Klassen. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 18. Lebensjahr. Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt zum Führen von

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Fahrerlaubnisklassen für Motorräder

Motorrad Fahrerlaubnissklassen

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse A Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse A ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse A beinhaltet ebenfalls die untergeordneten Klassen A1 und M. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 25. beziehungsweise ab dem 18. Lebensjahr (unter Einschränkungen).

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Die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen für PKWs

PKW Fahrerlaubniss

Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse B ist kein Vorbesitz eines Führerscheins mit anderer Fahrerlaubnisklasse vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B beinhaltet ebenfalls die untergeordneten Klassen M, S und L. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 18. Lebensjahr. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen

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Fahrerlaubnisklassen für Busse

Bus Fahrerlaubnissklassen

Bezeichnung der Fahrerlaubnisklasse: Klasse D Für den Erwerb eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklasse D ist ein Vorbesitz eines Führerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse B vorgeschrieben. Der Führerschein der Fahrerlaubnisklasse D beinhaltet ebenfalls die untergeordneten Klasse D1. Erworben werden kann dieser Führerschein ab dem 21. Lebensjahr. Die Fahrerlaubnis der Klasse D berechtigt zum

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Fahrerlaubnisklasse auf dem Führerschein

Die Führerscheinklasse oder Fahrerlaubnisklasse auf dem Führerschein gibt an, für welche Fahrzeugtypen die Lenkberechtigung vom zuständigen Amt ausgestellt wurde. Gegebenenfalls werden durch die Fahrerlaubnisklasse auf dem Führerschein noch weitere Einschränkungen gegeben, zum Beispiel ob ein motorisiertes Zweirad vom Fahrer schon mit ungedrosselter Motorleistung betrieben werden darf oder ob das Zweirad

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