Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Apr
Ein Auto sollte bei Neuerwerbung erst einmal bei der zuständigen Kfz-Behörde zugelassen werden. Damit dieser Amtsweg nicht so schwierig ist und schnell vonstatten geht, möchten wir Sie darüber in diesem Artikel in Kenntnis setzen:
Warum eine Kfz-Zulassung?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt es seit dem 1. März 2007, in der verbindliche Regeln für die Zulassung von Fahrzeugen festgeschrieben sind. Wer in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren möchte, sollte es zur Zulassung durch die zuständige Behörde anmelden. Der Name Zulassungsstelle hat sich für die Straßenverkehrsbehörde eingebürgert. Ist das Fahrzeug auf deutschen Straßen zugelassen, erhält es ein amtliches Kennzeichen und es wird ein Fahrzeugschein für das KFZ erstellt. Die Straßenverkehrsbehörde übermittelt die Fahrzeug-und Halterdaten an das Fahrzeugregister und das Kraftfahrt- Bundesamt.
Welche Dokumente braucht man bei der Neuanmeldung?
- Versicherungsbetätigung, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist (eine 7 stellige Nummer)
- Personalausweis mit Meldebestätigung
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung (gilt nur bei Gebrauchswagen)
- Kennzeichenschilder (gilt nur für Gebrauchswagen)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (gilt nur für Gebrauchswagen)
- Abgasuntersuchungsbescheinigung (gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge)
- Wenn eine dritte Person den Wagen erwirbt, braucht die Zulassungsstelle eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis
- Bei Firmen wird eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregisterauszug benötigt und bei Vereinen ein Auszug aus dem Vereinsregister
- Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (beide) wird benötigt, dass Minderjährige das Auto erwerben dürfen. Es werden die Ausweisdokumente der Minderjährigen und der Eltern benötigt.
- Bei Gebrauchtwagen-Anmeldung wird bei einigen Ämtern ein Kaufvertrag verlangt.
Wer plant sein Fahrzeug zuzulassen, muss sich meistens auf sehr lange Wartezeiten einstellen. Besonders Montags ist der Andrang in der Zulassungsstelle sehr groß, da besonders viele Menschen das Fahrzeug an- oder auch abmelden wollen. Mittlerweile gehen viele Autohäuser auch hin und nehmen einem diesem Behördengang beim Kauf eines neuen Fahrzeuges ab. Es gibt mittlerweile auch Dienstleister, die die KFZ-Zulassung gegen Geld übernehmen, d.h. die holen die notwendigen Papiere ab, melden das Fahrzeug an und liefern den Fahrzeugschein und die Kennzeichen.
Die Kosten
Bei der Zulassungsstelle gibt es auch nichts umsonst, da die Neuanmeldung eines Kfz einen Verwaltungsaufwand darstellt. Im Durchschnitt kostet die Neuzulassung eines Wagens 26 Euro, wobei die Kosten nicht bundeseinheitlich festgelegt und von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich hoch ausfallen. Hinzu kommen noch die Kosten für die KFZ Kennzeichen, die je nach Anbieter zwischen 15 und 30 Euro liegen. Bei den meisten Zulassungsstellen befindet sich eine Kennzeichen-Druckerei, man kann aber auch die Schilder im Internet günstiger bestellen. Ein persönliches Wunschkennzeichen ist möglich, beispielsweise mit Initalien und Geburtsjahr. Die muss man bereits bei der Zulassungsstelle reservieren und das kostet 10,20 Euro zusätzlich. Ingesamt muss man also rund 40 Euro für die Zulassung eines Neuwagens hinblättern.
Gebrauchtwagen- Anmeldung, Übersicht der Kosten
Gebrauchtwagen werden genauso gerne wie Neuwagen gekauft und müssen natürlich auch erstmal zugelassen werden. Bei Wohnungswechseln müssen Ummeldungen erfolgen und vielleicht sollte das Fahrzeug auch abgemeldet werden. Hier ein kleiner Überblick über die Kosten:
Meldeart |
Preis in € |
Neuzulassung |
25 |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes |
11 |
Anmeldung: Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel |
18 |
Anmeldung: Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel |
26 |
Anmeldung: Gebrauchtwagen von außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel |
28 |
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
20 |
Umschreibung aus anderen Zulassungsbezirken |
30 |
Wunschkennzeichen |
15 |
Wunschkennzeichen mit Reservierung |
25 |
Abmeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes |
5 |
Abmeldung aus anderen Zulassungsbezirken |
10 |
Wiederzulassung ohne Halterwechsel |
10 |
Namens-/Adressänderung |
10 |
Saisonkennzeichen |
30 |
Oldtimerkennzeichen |
40 |
Kurzzeitkennzeichen |
10 |
Ausfuhrkennzeichen |
50 |
Umkennzeichnung |
30 |
Technische Änderungen |
10 |