Antrag für einen Behindertenführerschein

24
Mrz

Informationen zur Anmeldung für den Behindertenführerschein

Für die Anmeldung, für einen ganz normalen Führerschein, geht ein potentieller Fahrschüler zu einer Fahrschule und meldet sich an. Dann nimmt er Theorie- und Praxisstunden und der Antrag auf den Führerschein wird dann rechtzeitig vor der Theorieprüfung gestellt.

Bei dem Führerschein für Behinderte muss hingegen bereits vor Anmeldung bei der Fahrschule angefragt werden, ob es mit der jeweiligen Behinderungen überhaupt möglich ist eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Ist dies möglich, legt die zuständige Führerscheinbehörde fest, welche Gutachten erbracht werden müssen und ob eine Fahrprobe bei einem Sachverständigen durchgeführt werden muss.

All dies ist notwendig um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit zu erhalten. Mit der Bescheinigung kann dann die Anmeldung bei einer Fahrschule erfolgen. Ohne die Bescheinigung kann das Antragsverfahren nicht weiter verfolgt werden.
Eine Fahrschule, die sich ohne die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit die Grundgebühr für einen Führerschein bezahlen lässt, sollte man skeptisch betrachten.