Erweiterung der Führerscheinausbildung in Österreich
Jun
Erweiterung von bestehenden Führerscheinen
In Österreich ist, wie in Deutschland auch, die Erweiterung von bestehenden Führerscheinen möglich.
Wird von einer Lenkberechtigung der Klassen B oder CC1 auf andere Führerscheinklassen ausgedehnt, dann beträgt die vorgeschriebene Mindestdauer der Fahrausbildung für zum Beispiel die Klasse B auf Klasse BE, zwei Lektionen.
Die Mindestausbildungsdauer für eine Fahrprüfung der FührerscheinklasseFührerscheinklasse: Definition und umfassende Erklärung Der Begriff „Führerscheinklasse“ bezeichnet die Einteilung des Führerscheins in versch... B auf Klasse CC1 umfasst vier Lektionen, die die Prüflinge nachweisen können müssen.
Um eine Fahrerlaubnis der Klasse B auf Klasse CC1E zu erweitern, muss ein Fahrschüler eine praktische Führerscheinausbildung über zehn Lektionen genossen haben. Um die FührerscheinklasseFührerscheinklasse: Definition und umfassende Erklärung Der Begriff „Führerscheinklasse“ bezeichnet die Einteilung des Führerscheins in versch... B auf Klasse D erweitern zu können sind acht Lektionen vom Fahrlehrer notwendig und für die Klasse B auf Klasse DE, zehn Lektionen. Die Erweiterung der FührerscheinklasseFührerscheinklasse: Definition und umfassende Erklärung Der Begriff „Führerscheinklasse“ bezeichnet die Einteilung des Führerscheins in versch... B auf die Klassen CC1 und D erfordert das Absolvieren von sechzehn Lektionen.
Zusätzlich zur Fahrausbildung ist bei der Ersterteilung einer Lenkberechtigung die Ausbildung in erster Hilfe nachzuweisen. Dafür muss der Fahrschüler den Besuch eines mindestens sechsstündigen Erste Hilfelehrganges absolviert haben. Für die Führerscheinklassen C und D ist vom Fahrschüler zusätzlich eine Ausbildung in Erster Hilfe notwendig, wofür ein mindestens sechzehnstündiger Erste- Hilfe Lehrgang besucht werden muss.
Des Weiteren besteht in Österreich die Möglichkeit, die Heereslenkberechtigung des österreichischen Bundesheer, die man während des Grundwehrdienstes erlangen kann, auf eine zivile Lenkberechtigung umschreiben zu lassen.
Rein rechtlich ist auch die Ausbildung im Ausland möglich. Der Führerscheinanwärter kann die Lenkberechtigung in jedem Mitgliedstaat der europäischen Union erwerben, solange er mindestens 185 Tage in dem jeweiligen Land seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.