Geschichte der Fahrschulen in Österreich

28
Feb

1891 - Die Lenkerprüfung

Seit dem die ersten Fahrzeuge, die mit Benzin betrieben wurden, im Straßenverkehr genutzt wurden, war sich die Führungsschicht der damit verbundenen Gefahren bewusst. Aus diesem Grund wurde am 15. Juli des Jahres 1891 für den Verkehr mit einem Benzinfahrzeug im Wiener Polizeirayon verlangt, dass sich der Lenker vor einer von der Polizeidirektion eingesetzten Kommission einer so genannten Lenkerprüfung unterziehen müssen.

Zur gleichen Zeit hat das zuständige Handelsministeriums eine Verordnung betreffend des Nachweises der Befähigung zur Bedienung von Dampfmaschinen, Lokomotiven und Dampfschiffsmaschinen erlassen. Die Kommission für die Lenkerprüfung bestand aus zwei Herrn des Österreichischen Automobilclubs sowie einem Automechaniker, die den Fahrschüler bei der Prüfung mündlich, in einem fahrtheoretischen Teil der Führerscheinprüfung, über technische Belange befragten. Außerdem musste von dem Fahrschüler bei der Lenkerprüfung ein fahrpraktischer Teil absolviert werden. Bei der praktischen Fahrprüfung wurde von der Kommission das Fahren, Halten, Rückwärtsfahren und Kurvenfahren geprüft, ähnlich den heutigen Prüffahrten mit Fahrlehrer und Fahrprüfer.

Der Führerscheinanwärter verwendete seinem eigenes Fahrzeug bei der praktischen Prüfung und keinen Fahrschulwagen.Die ersten Führerscheine waren auch noch handschriftlich ausgefüllte Bescheidvordrucke, die nicht maschinell erstellt wurden. Diese Art von Fahrerlaubnis hatte Urkundencharakter und wurde von jeder Behörde individuell ausgestaltet.