Die ersten privaten Fahrschulen in Deutschland

25
Feb

1904 - erste private Fahrschule

Die erste private Fahrschule wurde im Jahr 1904 in Aschaffenburg eröffnet und im zu Preußen gehörenden Bezirk Hannover wurde vermutlich die erste Fahrprüfung durchgeführt. Aus diesem Grund feierte der Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) am 23. November des Jahres 2004 das 100 jährige Jubiläum der Fahrprüfung.

Zum historischen Jahr in der Geschichte des Führerschein wurde 1909, da das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen am 3. Mai 1909 in Kraft trat und erstmals eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich brachte. In dieser ersten Reichs- Straßenverkehrsordnung (heutzutage nur noch Straßenverkehrsordnung, StVO) wurden die geltenden Verkehrsregeln definiert. Außerdem wurde in der Reichs- Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass die Höchstgeschwindigkeit aller Fahrzeuge maximal 15 Kilometer in der Stunde betragen darf. Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen war auch die Geburtsstunde des Führerscheins, der noch in der heutigen Zeit auf diesen Regelungen basiert. Das Gesetz löste die zahlreichen, vorangegangenen Ausweise ab und legte die einzelnen Fahrerlaubnisklassen sowie die notwendige Ausbildungsdauer und die Prüfungsvorschriften für die einzelnen Klassen fest.

In Paris wurde am 11. Oktober des Jahres 1909, von verschiedenen Vertretern diverser Länder, das Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen unterzeichnet, wobei es sich um den ersten Kongress handelte, der sich mit der internationalen Regelung des Automobilverkehrs beschäftigte.