Geschichte der Führerscheinklassen

23
Apr

Klassen der Fahrberechtigungen

Geschichte der FahrschulenFahrschüler können für verschieden Klassen Fahrberechtigungen mit Hilfe der Fahrschulen erwerben.
Am Beginn der Geschichte der Führerscheinklassen wurden zunächst vier Führerscheinklassen neu eingeführt. Diese Führerscheinklassen waren Klasse 1 für Krafträder und Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über zweieinhalb Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Die Klassen 3a und 3b galten für die Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu zweieinhalb Tonnen und mit zehn oder mehr Steuer- PS. Abgesehen von einigen Änderungen hielten sich diese Führerscheinklassen über einen langen Zeitraum. Das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis betrug auch zu dieser Zeit 18 Jahre und eine Geburtsurkunde und ein Gesundheitszeugnis sowie ein Foto des Bewerbers, waren Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde. Allerdings wurde die Fahrprüfung in einigen Fällen sehr einfach gehandhabt. So musste beispielsweise der Führerscheinanwärter vor dem Fahrprüfer hin und her fahren und anschließend eine einzige Frage beantworten. Zum Beispiel war eine beliebte Frage der Fahrlehrer, was bei Dunkelheit zu tun sei, nämlich die Karbidlampen anzuzünden.
Durch eine Verordnung vom 3. Februar des Jahres 1933 wurde der Führerschein Klasse 4 eingeführt. Der Führerschein Klasse 4 berechtigte den Besitzer zum Führen eines Vierrad- Fahrzeugs mit bis zu 400 Kubikzentimetern Hubraum und 350 Kilogramm Gewicht. Des Weiteren wurden durch die Verordnung die Führerscheinklassen 3a und 3b zur Führerscheinklasse 3 zusammengelegt.